Untersuchung von Bedarfsgegenständen am CVUA Stuttgart

Gruppenbild der Kolleginnen und Kollegen des Bedarfgegenständelabors.Das "Bedarfsgegenstände-Team" des CVUA Stuttgart leistet mit hohem Engagement, umfangreichem Fachwissen, Wissbegierde an neuartigen Produkten, viel Kreativität sowie dem Einsatz effizienter Analysenmethoden und modernen Geräten (z.B. GC-FID, GC-MS, HPLC, LC-MS, ICP-MS) einen wichtigen Beitrag für den Verbraucherschutz. Unsere Arbeit zeigt Wirkung auf nationale und EU Gesetzgebung sowie bei Herstellern und Händlern. Vorsorglicher Gesundheitsschutz beginnt u.a. bei uns mit der Erarbeitung neuer Analysenmethoden zur Bestimmung von unbekannten, bisher nicht erfasstbaren, gesundheitsschädlichen Stoffen in und aus Bedarfsgegenständen. Auch wird das zu untersuchende Probenspektrum ständig der innovativen Marktsituation angepasst.

 

Der Begriff "Bedarfsgegenstände" kann am ehesten mit "Gegenstände des täglichen Gebrauchs", die mit dem Menschen z.B. direkt über Haut und Atemluft oder indirekt durch Kontakt mit Lebensmitteln in Berührung kommen, konkretisiert werden. Zu den Bedarfsgegenständen zählen nach der rechtlichen Definition in § 2 Abs. 6 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches:

Beispiele für Gegenstände mit Lebensmittelkontakt.

Gegenstände mit Lebensmittelkontakt

  • beim Essen und Trinken (z.B. Essgeschirr, Besteck, Servietten)
  • beim Zubereiten und Behandeln (z.B. Töpfe, Teefilter, Kaffeemaschinen, Bratschläuche, Getränkeschläuche)
  • beim Lagern und Transport (z.B. Frischhaltefolien, Gefrierbeutel, Pizzakartons, Dosen).

Nähere Informationen zu allgemeinen Anforderungen sowie Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen finden Sie in unserem Merkblatt.

 

Beispiele für Gegenstände mit Körperkontakt.

Gegenstände mit Körperkontakt

  • Gegenstände im Kontakt mit den Schleimhäuten des Mundes (z.B. Zahnbürsten, Schnuller, Mundstücke von Musikinstrumenten, Luftballons)
  • Gegenstände zur Körperpflege (z.B. Haarbürsten, Wattestäbchen, Schwämme, Rasierpinsel, Waschlappen, Rasierapparate)
  • Gegenstände mit längerem Körperkontakt (z.B. Kleidung, Schmuck, Faschingsmasken, Windeln, Luftmatratzen)

 

 Beispiele für Spielwaren.

Spielwaren (z.B. Puppen, Bälle, Bauklötze, Gesellschaftsspiele, Bastelmaterialien) und

Scherzartikel (z.B. Niespulver)

 

Beispiele für Haushaltsreiniger.

Haushaltschemikalien

  • Reinigungs- und Pflegemittel für Gegenstände mit Lebensmittelkontakt (z.B. Spülmittel, Entkalker)
  • Reinigungs- und Pflegemittel für den häuslichen Bedarf (z.B. Haushaltsreiniger, Möbelpolitur)
  • Imprägniermittel und sonstige Ausrüstungsmittel für Gegenstände mit längerem Körperkontakt (z.B. Imprägniersprays, Schuhcreme)

 

Beispiele für Gegenstände zur Geruchsverbesserung.

Mittel und Gegenstände zur Geruchsverbesserung in Räumen, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (z.B. Ätherische Öle für Duftlampen, Raumduftsprays, Räucherstäbchen)

 

Beispiele für Umhüllungen (Verpackungen) von kosmetischen Mitteln.

Umhüllungen (Verpackungen) von kosmetischen Mitteln (z.B. Dosen, Tuben)

Bedarfsgegenstände (mit Ausnahme solcher aus Textilien und Leder welche am CVUA Freiburg begutachtet werden) werden am CVUA Stuttgart zentral für Baden-Württemberg auf ihre stoffliche Zusammensetzung und rechtliche Konformität geprüft. Die Probenentnahme durch die Lebensmittelkontrolleure der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden erfolgt in ganz Baden-Württemberg bevorzugt beim Hersteller oder im Großhandel, aber auch im Einzelhandel.

Die Beschaffenheit von Bedarfsgegenständen wird durch diverse national und EU-weit gültige Bestimmungen geregelt. So sind z.B. für Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt Grenzwerte für über 700 Stoffe festgelegt. Grundsätzlich fordert der Gesetzgeber, dass von Bedarfsgegenständen zu keiner Zeit gesundheitliche Gefahren für die Verbraucher ausgehen dürfen. Somit werden die Proben untersucht auf:

  • ihre stoffliche Zusammensetzung,
  • einen möglichen Übergang von insbesondere gesundheitlich relevanten Stoffen (je nach Expositionsweg):
    z.B. indirekt über das Lebensmittel (bei Gegenständen mit Lebenmsittelkontakt) oder direkt über die Haut, die Schleimhäute, die Atemwege oder beim Verschlucken.

 

Dabei erfordert die große Vielfalt der Bedarfsgegenstände und die Fülle der eingesetzten Materialien, sowie die zur Herstellung dieser Materialien notwendigen Stoffe, sehr spezielle und gegenstandsbezogene Untersuchungen. Am CVUA Stuttgart werden insbesondere Proben aus folgenden Materialien untersucht:

  • Kunststoff (z.B. Polyethylen, Polystyrol, PVC),
  • Gummi und Silikon,
  • Papier / Pappe,
  • Zellglas,
  • Metall,
  • Glas,
  • Keramik,
  • Holz,
  • Kork,
  • flüssige und feste Zubereitungen (z.B. Reiniger, Lampenöle) sowie
  • Kombinationen aus den verschiedenartigen Materialien.

 

Einen weiteren Augenmerk legen wir auf die entsprechende Kennzeichnung der Bedarfsgegenstände: hier müssen die für das Produkt verantwortliche Firma genannt werden und ggf. Angaben zu besonderen Verwendungsbedingungen bzw. Warnhinweise angeführt sein. Ferner wird bei Lebensmittelbedarfsgegenständen die Kennzeichnung, Aufmachung und Werbung auch hinsichtlich einer Täuschung des Verbrauchers überprüft.